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Reiseversicherung Ferienwohnung / Ferienhaus
Reiseversicherung Ferienwohnung / Ferienhaus

Reiseversicherungen Ferienwohnungen und Ferienhäuser


Viele Gründe können dazu führen, dass Sie eine Reise zu Ihrer gebuchten Ferienwohnung/Haus nicht antreten können. Welche Risiken Sie über eine Reiserücktritt/ Abbruchversicherung absichern können, erfahren Sie auf dieser Seite:


Im Regelfall fährt eine Familie gemeinsam zu solch einem Objekt und diese Reise kann man ohne Probleme über eine Familienversicherung abzusichern. Anders wird es dann, wenn Sie mit mehreren Generationen gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung buchen. Sie sind dann zwar rechtlich immer noch eine Familie, allerdings haben die Versicherer in ihren Bedingungen Altersgrenzen. Je nach Gesellschaft sind Kinder bis zum 18. bzw. maximal 25. Lebensjahr mitversichert. Sind diese Grenzen überschritten, müssen Sie in unserem Vergleichsrechner den Button „Gruppenversicherung“ anklicken.

Es verreisen auch sehr häufig zwei befreundete Familien gemeinsam zu einem Feriendomizil. Auch hier ist eine gegenseitige Absicherung möglich, jedoch nur bis zu max. 6 Personen. Darüber hinaus muss dann jede Familie ihren Reisepreisanteil durch einen eigenen Vertrag absichern.


Liegt Ihr Ferienobjekt außerhalb von Deutschland, sollte auch der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit in Betracht gezogen werden. Die gesetzlichen Krankenversicherungen decken innerhalb Europas nur die Kosten, die auch in Deutschland aufgewendet worden wären. Werden Sie jedoch privatärztlich behandelt oder liegen in einer Privatklinik (was im Regelfall häufig nicht sofort erkannt wird oder man ist froh, überhaupt behandelt zu werden), müssen Sie einen Teil der Rechnungen selber tragen. Ein Rücktransport ins Heimatland ist nur über eine Auslandskrankenversicherung abgesichert.


Sollten Sie versehentlich einen Schaden im gemieteten Objekt anrichten, ist dieser im Regelfall über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Bitte achten Sie ganz genau darauf, dass auch wirklich die „Mietsachschäden“ ausdrücklich in Ihrer Police mit eingeschlossen sind. Dies ist häufig gerade bei älteren Verträgen nicht der Fall.