Hochzeits- und Eventversicherung |
Versicherte Ereignisse: |
Ein versichertes Ereignis der Hochzeits- und Eventversicherung liegt vor, wenn das Arrangement aus folgenden Gründen storniert oder umgebucht wird:
- Bei unerwarteter schwerer Erkrankung
- Im Todesfall oder bei schwerer Unfallverletzung
- Bei Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
- Bei gebrochenen Prothesen
- Bei gelockerten implantierten Gelenken
- Bei Unverträglichkeit einer Impfung
- Bei Organspende oder -empfang
- Bei erheblichem Schaden (ab 2.500 Euro) am Eigentum
- Bei unterwarteter gerichtlicher Ladung
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Leistungsumfang: |
Es wird geleistet, wenn ein versichtertes Ereignis vorliegt:
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten des Arrangements, die in Rechnung gestellt werden.
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Selbstbehalt: |
Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro je Versicherungsfall. |