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Kreditkarten und Reiserücktrittversicherungen

Kann man eine Reiserücktrittversicherung zu einer bestehenden Kreditkartenversicherung dazu buchen?

Ja, es ist bei der ERV möglich, eine Ergänzungsversicherung zum Umfang der Kreditkarte dazu zu buchen.


Trotzdem empfehlen wir Ihnen, sich auch weitere Alternativen von unserem Serviceteam erstellen zu lassen. Häufig ist es gerade bei hochwertigen Reisen preiswerter, auf den Versicherungsschutz der Kreditkarte zu verzichten und die gesamte Reise bei einem anderen Unternehmen abzusichern.

Viele Reisenden haben bereits eine Kreditkarte inkl. diverser Zusatzversicherungen. Man sollte sich jedoch vor Reisebeginn die Bedingungen dieser Karten sehr genau durchlesen. Nicht immer ist der gewünschte Versicherungsschutz auch wirklich vorhanden. So gibt es von ein und dem selben Institut unterschiedliche Karten:


Urteil vom Amtsgericht München vom 14. August 2013 (Az.: 242 C 14853/13).
Ein Reisender hatte eine Anzahlung mit einer Kreditkarte getätigt. Den Rest überwies er von seinem Konto.
Es kam zum Schadensfall, der Kreditkarten - Versicherer lehnte eine Regulierung ab, das nicht die gesamte Zahlung über die Kreditkarte erfolgt war. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

Haben Sie nach einer Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes festgestellt, dass die Versicherungssumme der Kreditkarte nicht ausreichend ist, haben Sie nun noch die Möglichkeit, die Differenz durch eine Zusatzversicherung zu ergänzen.

Hier wenden Sie sich bitte an unser Serviceteam und teilen diesem folgende Informationen mit:

Welche Versicherungssumme wird noch benötigt? (Reisepreis minus Versicherungssumme aus der Kreditkarte)

Hat die Versicherungsleistung Ihrer Kreditkarte eine / keine Selbstbeteiligung?

Tag der Reisebuchung, des Antritts- und der Rückkehr Eintrittsalter der Mitreisenden.

Wie verhalte ich mich richtig in einem Schadensfall bei einer Reiserücktrittsversicherung

In diesem Falle sind alle Versicherungsbedingungen der Rücktrittversicherer gleich. Um keine steigenden Stornokosten zu erzeugen, (je später Sie stornieren, um so höher wird der Prozentsatz der Stornierung) sollten Sie sofort nach Kenntnisnahme die Reise beim Veranstalter kündigen. In einem Krankheitsfall kann u.U. noch eine Genesung vor dem Reiseantritt erfolgen. Um sich hier rechtlich abzusichern empfehlen wir immer, sich mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen und mit der Schadensabteilung die weitere Vorgehensweise abzuklären. Lassen Sie sich das Resultat immer per E-Mail bestätigen, zumindest notieren Sie aber Datum des Gespräches und Name des Sachbearbeiters.