Geschäftsreiseversicherungen
Im Bereich der Geschäftsreiseversicherungen haben die Gesellschaften fast durchweg die Kundenbedingungen verbessert. Viele Versicherer bieten Ihre Verträge sowohl für Privat- als auch für Geschäftsreisen an, einige mit Einschränkungen. Sie können daher unseren Vergleichsrechner nutzen, berücksichtigen Sie hierzu eventuelle Begrenzungen einzelner Gesellschaften bzw. rufen Sie uns einfach an.
Und hier die Aussagen der Versicherungsgesellschaften
Informationen für Arbeitgeber!
Ihre Arbeitnehmer haben selbstverständlich auch Versicherungsschutz über Ihre Berufsgenossenschaft. Hier müssen Sie Ihre Arbeitnehmer, welche in das Ausland geschickt werden, namentlich mit der Dauer und dem Entsendungsland angeben. Welche Leistungen hier nun übernommen werden, konnte uns auch nicht klar und deutlich erklärt werden. Am besten trifft es die Antwort auf diese Frage:
Besteht für Arbeitnehmer Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeiten im Ausland?
Antwort: "in vielen Fällen ja."
Eine zusätzliche Geschäftsreiseversicherung ist alleine deshalb schon sinnvoll, weil nur beruflich ausgeübte Tätigkeiten bei der Berufsgenossenschaft versichert sind. Also muss die Freizeit wie
z.B. auch das Wochenende zusätzlich abgesichert werden. Ebenso sinnvoll ist der Abschluss einer Unfallversicherung. Diese zahlt im Falle einer bleibenden Invalidität, ggf. eine Todesfallleistung
oder auch ein Krankenhaustagegeld.