Versicherung |
Selbstbehalt |
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Bei jedem Versicherungsfall trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Dieser beträgt - soweit nichts anderes vereinbart - 25,00 € pro Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so beträgt der Selbstbehalt 20 % vom erstattungsfähigen Schaden, mindestens jedoch 25,00 € pro Person. |
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Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je Person. |
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Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, zahlen wir die anerkannten Kosten nicht in voller Höhe aus. Wir reduzieren unsere Zahlung für den Schaden um 20%, mindestens aber € 25.- pro Person. |
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Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt haben, tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Ihr Eigenanteil beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens; mindestens aber € 25,– je Person. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind. |
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Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Selbstbehalt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25,- je Person / Objekt. |
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Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird kein Selbstbehalt berechnet. |
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Bei jedem Versicherungsfall trägt die versicherte Person – sofern vereinbart – einen Selbstbehalt von 25,– EUR je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, trägt die versicherte Person – sofern vereinbart – einen Selbstbehalt in Höhe von 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je Person. |
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Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird kein Selbstbehalt berechnet. |
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Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird kein Selbstbehalt berechnet. |