Auslandskrankenversicherung für Au Pairs - Würzburger Versicherung
Wichtige Infos:
Selbstbehalt: Kein SelbstbehaltGeltungsbereich: weltweit
Reisedauer: Au-Pair Aufenthalt bis 12 Monate
Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Ambulante ärztliche Heilbehandlung
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
- Heilbehandlungen sowie Arznei- und Verbandmittel, die der versicherten Person ärztlich verordnet wurden
- Ärztliche Betreuung und Behandlung von Schwangerschaften, die nach Versicherungsbeginn eingetreten sind:
- Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch aufgrund medizinischer Indikation sowie deren Folgen, falls der Beginn der Schwangerschaft nach ärztlicher Bescheinigung nach dem Beginn des Versicherungsschutzes eintrat
- Aufwendungen für drei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft
- Stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich unaufschiebbarer Operationen
- Medizinisch notwendigen Krankentransport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare Krankenhaus im Geltungsbereich und zurück in die Unterkunft
- Ärztlich verordnete Heilmittel
- Unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel, in einfacher Ausführung
- Medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Rehabilitationsmaßnahmen als Anschlussheilbehandlung
Rücktransport:
Erstattung der Würzburger jeweils im Rahmen der vereinbarten Höchstbeträge, außer bei einem Aufenthalt im Heimatland:
- Kosten für den medizinisch notwendigen, in Abstimmung mit den behandelten Ärzten vor Ort durchgeführten Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort im Heimatland der versicherten Person nächstgelegene geeignete Krankenhaus
- Unmittelbare Kosten für die Überführung des verstorbenen Versicherten in sein Heimatland zur Bestattung oder die unmittelbaren Kosten der Bestattung vor Ort, maximal bis zu 10.000,- EUR.
Corona Erkrankung abgesichert
Mit der TravelSecure Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie im Ausland bei Erkrankung umfassend geschützt, ungeachtet eventueller Reisewarnungen für die jeweiligen Gebiete.Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, besteht für die vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten Versicherungsschutz.
Falls Sie darüber hinaus aufgrund der Erkrankung nicht transportfähig sind und nicht zurückkehren können, fallen selbstverständlich auch die dann entstehenden weiteren Behandlungskosten unter den Versicherungsschutz.
Vergleich der Prämien:
Auslandsreisekrankenversicherung:
ohne USA/Kanada | mit USA/Kanada | Abschluss |
33,00 € / Monat | 99,00 € / Monat | zum Antrag |
Unfall- und Haftpflichtsversicherung:
Prämie |
4,00 € / Monat |