Vorerkrankungen und Reiseversicherungen
Man unterscheidet zwischen einmaligen und chronischen Vorerkrankungen.
Beide können je nach Versicherer mitversichert werden, muss jedoch nicht. Prinzipiell ist es immer sinnvoll, sich unmittelbar vor Reiseantritt vom behandelnden Haus- oder Facharzt eine Reiseunbedenklichkeitsbescheinigung
geben zu lassen. Eine Verschlechterung einer chronischen Erkrankung kann dann auch versichert sein. z.B. Diabetes und ein Zuckerschock.
Ein Schub bei Multiple Sklerose.
Die Versicherungsgesellschaften handhaben die Annahme eine Reiserücktrittvertrages sehr unterschiedlich. Nachfolgend die Aufstellung div. Versicherer vom 01.10.2013.
Gesellschaft | Die versicherte Person muss behandlungsfrei sein seit min. |
24 Monaten | |
keine Annahme | |
keine Annahme | |
6 Monaten | |
Prüfung nach Attest | |
6 Monaten | |
6 Monaten | |
Sowohl mit Wartezeit 6 Monate oder incl. Einschluss von Vorerkrankungen |