Mitversicherte Personen
Wie definiert man eine mitversicherte Person?
Hier unterscheidet man zwischen zwei Gruppen. Versicherungsschutz besteht für die mitreisenden Personen, die auf dem Versicherungsschein namentlich aufgeführt sind und auch für sogenannte Risikopersonen. Diese können auch einen Versicherungsfall auslösen, obwohl Sie gar nicht mit auf die Reise gehen. Das sind in der Regel Angehörige, deren Verwandtschaftsgrad in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Versicherer genau aufgeführt sind.
Versichert sind Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben, und die Angehörigen einer versicherten Person.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Ehepartner oder Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
- Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder
- Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern
- Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger
- Tanten, Onkeln, Neffen und Nichten
sowie diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.