Leistungsausschlüsse in der Auslandskrankenversicherung
Welche Leistungsausschlüsse gibt es bei der Auslandskrankenversicherung?
Hier sind die Bedingungen aller Gesellschaften sehr ähnlich geregelt. Folgende Positionen fallen darunter:
- vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten
- Schwangerschafts-Untersuchungen
- Schwangerschaftsabbrüche und Entbindungen (ausgenommen sind akute Komplikationen)
- medizinische Behandlungen, die vor dem Antritt der Reise absehbar waren
- Behandlungen, wenn sie der maßgebliche Zweck der Reise waren
- Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Implantate
- Medizinische Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte oder Rollstühle
- Physiotherapie, Kuren, Suchtbehandlungen oder Rehabilitationen
Als chronisch werden gemeinhin Erkrankungen angesehen, die in einem Zeitraum von 12 Monaten vor Beginn der Reise behandelt werden mussten. Hierzu zählen etwa psychischen Erkrankungen, die bereits vor der Reise diagnostiziert wurden. Aber auch Schlaganfälle, Krebsleiden, Herzerkrankungen, Multiple Sklerose oder Diabetes.
- chronische Erkrankungen (diese Position haben wir bewusst hervor gehoben)
Chronische Erkrankungen werden bezeichnet, wenn diese in den letzten 12 Monaten vor Reisebeginn behandelt werden mussten. Dieses können sein alle psychischen Fälle, Krebs- und Herzleiden, Diabetes, Schlaganfälle und Multiples Sklerose, Epilepsie.
Im Zweifelsfall möchten wir Sie bitten, uns kurz den Krankheitsverlauf schriftlich mitzuteilen und wir befragen dann unsere Versicherungsgesellschaften. Selbstverständlich können Sie dieses auch selber übernehmen, unsere Partnerunternehmen finden Sie hier: