Familienversicherung
Wie definiert man eine Familienversicherung?
Die Versicherungsgesellschaften haben dazu ganz unterschiedliche Annahmeregelungen.
Eltern mit minderjährigen Kindern sind immer alle in einem Vertrag versichert.
Hier haben wir für Sie die Gesellschaften mit der entsprechenden Familiendefinition, Altersgrenze der mitversicherten Kinder und der Wohnortregelung aufgeführt.
Gesellschaft | Altersbegrenzung der Kinder | Definition |
25 |
In der Police aufgeführter Versicherungsnehmer und Ehe-/Lebensgefährte. Die versicherten Paare brauchen in keinem gemeinsamen Haushalt leben. Es besteht trotzdem gegenseitiges Rücktrittsrecht im versicherten Schadensfall. Mitversichert sind eigene Kinder oder Enkelkinder bis 25 Jahre, auch ohne gemeinsamen Wohnsitz. |
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21 |
Familien-/Paar: gültig für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und von einem gemeinsamen Wohnsitz. Mitversichert sind Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt, auch ohne gemeinsamen Wohnsitz. Eigene Kinder sind in beliebiger Zahl mitversichert, ansonsten ist die Anzahl der Kinder auf maximal sechs begrenzt. |
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21 |
Der Ehegatte/ Lebenspartner, nur mit gleicher Wohnanschrift. Mitversichert sind eigene Kinder bis 21 Jahre, im gemeinsamen Haushalt. |
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21 |
Der Ehegatte/ Lebenspartner, nur mit gleicher Wohnanschrift. Mitversichert sind eigene Kinder bis 21 Jahre oder die Enkelkinder bis 21 Jahre, im gemeinsamen Haushalt. |
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21 |
Versichert sind alle Ehepaare, Paare, auch ohne gemeinsamen Wohnsitz. Mitversichert sind eigene Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, ebenfalls ohne gemeinsamen Wohnsitz. |
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25 | Zwei Erwachsene werden jetzt als Paar versichert. Als Familie gelten nun maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Kinder bis einschließlich 25 Jahre (eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder). | |
25 |
Für Familien / Ehepartner oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft. Mitversichert sind unterhaltsberechtigte Kinder bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, auch ohne gemeinsamen Wohnsitz. |
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21 |
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag)- insgesamt bis zu 7 Personen. Ein gemeinsamer Wohnsitz muss vorhanden sein. |
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21 |
Max. zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis oder Geschlecht. Mitversichert sind eigene Kinder in beliebiger Anzahl bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, ansonsten. max. 6 Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz bestehen, auch nicht zwischen den Erwachsenen. |