Auslandsreisekrankenversicherung und Vorerkrankungen
Sind Vorerkrankungen bei der Auslandskrankenversicherung mitversichert?
Es ist ja allgemein bekannt, das Vorerkrankungen (oder laufende Behandlungen) vom Leistungsumfang der Versicherung ausgeschlossen sind. Ferner sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für Urlaubsreisen Leistungsausschlüsse darauf abgestellt,
dass keine Leistungen für die Kosten solcher Behandlungen gewährt werden können von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten.
Ebenso besteht kein Versicherungsschutz für Behandlungskosten, wenn die Reise zum Zwecke der Behandlung angetreten wird.
Das betrifft alle chronischen Krankheiten wie z.B. Diabetes, Asthma, Muskelschwund, koronare Herzerkrankungen, Suchtkrankheiten.
Für Mitglieder von Gesetzlichen Krankenversicherungen
Menschen mit Vorerkrankungen wie multiple Sklerose, Diabetes oder Dialysepatienten sollten ihrer Krankenkasse nachweisen, dass sie keine private Versicherung für notwendige Behandlungen im Ausland finden.
Entweder Sie kopieren unsere Aufstellung mit den Angaben der Versicherer oder sie legen ein Ablehnungsschreiben vor, in denen der Versicherer bestätigt, dass er Behandlungskosten für die Krankheit nicht übernimmt.
Dann übernimmt die Kasse nach Prüfung die Kosten.
Reisekranken-Versicherer bezahlen keine vorhersehbaren Behandlungen. Chronisch Kranken hilft aber die Krankenkasse. Finanztest erklärt, worauf es beim Versicherungsschutz auf Reisen ankommt.
So steht es im Sozialgesetz ( Stiftung Finanztest 08.04.2013 )
Der Schutz von chronisch Kranken im Ausland gehört zu den Leistungen der Krankenkassen. Er ist im Sozialgesetzbuch V in Paragraf 18 festgeschrieben. Für sechs Wochen im Kalenderjahr übernimmt die Kasse auch außerhalb Europas die Kosten maximal bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären. Sie springt auch ein, wenn Menschen mit Vorerkrankungen aus schulischen oder Studiengründen einen außereuropäischen Aufenthalt planen.
Eine private Reisekrankenversicherung brauchen Sie trotzdem noch für Notfälle im Ausland, die nichts mit der Vorerkrankung zu tun haben – seien es Zahnschmerzen, ein Beinbruch, die Folgen eines Autounfalles oder ein Rücktransport.