Reiseunfallversicherung:
Die Reiseunfallversicherung bietet Schutz falls es auf einer Urlaubsreise zu einem Unfall kommt. Abgesichert ist die Leistung für eine unfallbedingte Invalidität sowie eine Leistung im Falles eines Unfalltodes.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Reisehaftpflichtversicherung:
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass gegen die versicherte
Person wegen einer während der Wirksamkeit des Vertrages eingetretenen
Schadenereignisses, das
- den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder
- die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) Schutz von Privatpersonen auf Urlaubsreisen aus den Gefahren des täglichen Lebens gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritte bei Personen- und Sachschäden.
- Die maximale Versicherungssumme beträgt 1,5 Mio Euro.
- Auslandsdeckung weltweit